Die Haftung als Aufsichtspflichtiger.
Die Aufsichtspflicht
Im Normalfall sind die Eltern für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich, da sie die Sorge- und Aufsichtspflicht innehaben. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, sollte sich jedoch immer am Alter des Kindes und an der jeweiligen Situation orientieren.
Ist den Eltern, oder den jeweiligen verpflichteten Aufsichtspersonen, kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vorzuwerfen, die zu einem Haftpflichtschaden geführt hat, so bleibt es dabei, dass der Geschädigte keine Handhabe hat, gegen den Schädiger vorzugehen.
Ist jedoch eine Aufsichtspflichtsverletzung auszumachen, die die Schädigung erst ermöglicht hat, dann muss die Aufsichtsperson für den entstandenen Schaden aufkommen.
Unter Umständen können auch kleine Kinder mit in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden, um entstandenen Schaden trotz fehlender Deliktsfähigkeit abzudecken. Hierzu lohnt sich immer ein Blick in die aktuellen Angebote ihrer Haftpflichtversicherung.