Haftung AG

Die AG haftet für ihre Verbindlichkeiten mit dem Gesellschaftsvermoegen. Die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft führen die Geschäfte. Die Vorstände sind verpflichtet, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Bei Pflichtverletzungen kann die Gesellschaft Schadensersatzansprüche beim Vorstandsmitglied geltend machen. Auch der Aufsichtsrat haftet bei Verletzungen der Überwachungspflichten.