Haftung Steuerberater
Die Beratungspflicht
Die Beratungspflicht des Steuerberaters gegenüber seinen Mandanten ist nicht nur darauf beschränkt, dass dieser bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten behilflich ist. Auch die Möglichkeiten der Steueroptimierung sowie den Mandanten vor finanziellen Schäden zu bewahren gehören zu den Pflichten des Steuerberaters.
Die Informationspflicht
Die Informationspflichten des Steuerberaters gegen seinen Mandanten beinhaltet auch auch aktuelle sowie anstehende Änderungen bei der Steuergesetzgebung ungefragt hinzuweisen. Sowie den Mandanten auf evtl. Ungereimtheiten aufmerksam zu machen sowie deren steuerlichen Nachteile zu erläutern.
Risiken außerhalb des Beratungsauftrages
Auch auf Risiken außerhalb des Beratungsauftrages muss der Steuerberater seinen Mandanten hinweisen. Als Voraussetzung gilt hier, dass ein durchschnittlicher Steuerberater auf den ersten Blick die drohenden Steuernachteile erkennen kann. Eine weitere Voraussetzung ist, wenn der Steuerberater mit der Sachlage und Rechtslage vertraut ist, besteht auch diese Verpflichtung.
Haftung des Steuerberaters
Bei einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Steuerberaters ist dieser gegenüber seinen Mandanten im Regelfall schadensersatzpflichtig. Das Verschulden wird hier dem Steuerberater voll zugerechnet.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine abschließende Regelung inwieweit der Steuerberater seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat und auch kann, sowie ob in manchen Fällen auch ein Mitverschulden des Mandanten vorliegt, gibt es derzeit nicht. Um jedoch für den Fall der Fälle gewappnet zu sein empfiehlt es sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist auch Voraussetzung dafür den Beruf des Steuerberaters auszuführen.